Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Unterrichtvertrages.
I. Organisation
1. Anmeldung und Kündigung
Im Gesangs- und Instrumentalunterricht laufen die Verträge max. ein Jahr und läuft danach aus.
In den Fächern Musikalische Früherziehung und Kindertrommeln laufen die geschlossenen Verträge bis Schuljahresende (31.8).
2. Außerordentliche Kündigung
Eine Kündigung außerhalb der vereinbarten Zeiten ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich:
a) seitens der MusikAkademie Schwabing, wenn
– die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist
– die Lehrkraft ersatzlos ausfällt
b) seitens der Schüler
– bei längerer, schwerer Erkrankung (Attest erforderlich)
– bei Umzug außerhalb des Einzugbereiches (Bestätigung des Meldeamtes)
Eine außerordentliche Kündigung ist immer schriftlich bei der MusikAkademie Schwabing einzureichen. In jedem Falle erhebt die MusikAkademie Schwabing eine Bearbeitungsgebühr.
3. Zahlungstermine
Die Kursgebühren werden zum 25. des Monats für den Folgemonat abgebucht.
Bei Rücklastschriften, die der Zahler zu vertreten hat, berechnet die MusikAkademie Schwabing eine Bearbeitungsgebühr.
4. Haftung
Die Haftung der MusikAkademie Schwabing für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrunde sie entstanden sind, ist auf die Fälle beschränkt, in denen die MusikAkademie Schwabing vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
5. Datenschutz
Die Schüler der MusikAkademie Schwabing und deren Erziehungsberechtigte erklären sich insoweit mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten einverstanden, als dieses für die Geschäftsführung der MusikAkademie Schwabing erforderlich ist.
II. Unterricht
1. Einteilung zum Unterricht
Die Unterrichtseinteilung liegt grundsätzlich in den Händen der MusikAkademie Schwabing. Sie wird, soweit möglich, geäußerten Wünschen entsprechen.
2. Unterrichtstage
Die Unterrichtstage richten sich nach den Schul- und Ferienregelungen für die öffentlichen Schulen in Bayern. Bei Unterrichtsausfällen von bis zu drei Einheiten pro Schuljahr (bei Halbjahreskursen bis zu zwei Einheiten), die die MusikAkademie Schwabing zu vertreten hat, wird kein Gebührennachlass gewährt. Trotzdem erhält der Schüler mindestens 33 Unterrichtseinheiten im Schuljahr.
3. Höhere Gewalt/ Behördliche Schließung der Schule
Wird der Unterrichtsbetrieb aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anweisung z.B. wegen einer Pandemie oder einer Katastrophe etc. für die Dauer von weniger als sechs Wochen eingestellt, bleibt der Entgeltanspruch der MusikAkademie Schwabing bestehen. In diesem Falle tritt die Regelung II/2 (mindestens 33 Unterrichtseinheiten) außer Kraft.
4. Erkrankung und Verhinderung des Schülers
Bei Erkrankung und Verhinderung des Schülers besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts. Schüler, die aus Krankheitsgründen die Regelschule nicht besucht haben, erhalten am gleichen Tag auch keinen Musikunterricht.
Stand: 01.09.2022